Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

Die fröhliche Knallerei zum Jahreswechsel fordert jedes Jahr durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern zahlreiche Opfer mit schwersten Verbrennungen und Verletzungen. Wer es dennoch nicht lassen kann und zu Silvester unbedingt Raketen hochsteigen lassen will, sollte neben den gesetzlichen Auflagen für die Verwendung von Knallkörpern und Leuchtraketen (z.B. in Wohngebieten und Nähe von Krankenhäusern, Altersheimen usw. verboten) folgende Sicherheitstipps unbedingt beachten:

Nur erlaubtes Feuerwerk benützen (Kategorie F1 und Kategorie F2)
Keine Feuerwerkskörper selbst herstellen.
♦ Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Öfen und Heizkörpern oder in Taschen von Kleidungsstücken aufbewahren.
♦ Feuerwerkskörper grundsätzlich nur nach Gebrauchsanweisung und nie in Menschenmengen verwenden.
♦ Feuerwerkskörper nicht vom Balkon zünden oder hinunterwerfen.
♦ Feuerwerkskörper nicht zusammenbündeln oder gemeinsam zünden.
♦ Beim Anzünden: Bewegungsrichtung des Streichholzes vom Körper weg.
♦ Nach dem Anzünden: Sicherheitsabstand einnehmen, nicht in den Händen halten.
♦ Bei Versagen: nicht nachkontrollieren oder sofort nachzünden, sondern längere Zeit abwarten! Besser mit Wasser übergießen, um unkontrollierte Zündung zu verhindern.
♦ Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen! Notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen.
Bei Raketen ist zusätzlich zu beachten:
⇒ Möglichst nicht in der Nähe von Hochhäusern verwenden.
⇒ Windrichtung beachten.
⇒ Holzstab in schmale Leerkörper (z.B. leere Flasche, die nicht umfallen darf) stellen.
Kommt es dennoch zu einem Unfall oder Brand, alarmieren Sie umgehend die Notruf-Nummer.

122 Feuerwehr – 144 Rettung – 133 Polizei

Ihre Freiwillige Feuerwehr  Unterwaltersdorf

 

Feuerwerk_Foto_FF