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Dem Gesetze nach sollte es keineswegs zu den Aufgaben einer Freiwilligen Feuerwehr gehören, daß deren Mitglieder neben der freiwilligen Ausbildungs- und Einsatztätigkeit auch noch Leistungen erbringen, die dazu beitragen, die materielle Basis der Wehr sicherzustellen, also der Anschaffung und Erhaltung der Ausrüstung, der Unterbringung derselben und um die Kosten des Dienstbetriebes zu decken. Dafür hat laut diesem Gesetz die öffentliche Hand, also die Gemeinde, die notwendigen Geldmittel aufzubringen. weiter......

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